Öffentliche Ortsvereinsversammlung der SPD Herrsching
am Dienstag 13. Oktober 2015 um 20 Uhr
im Gasthof Mühlfeldbräu, Kaminstüberl (1.Stock), Herrsching

Liebe Freunde der SPD, liebe Genossinnen und Genossen,

im November wird ein neuer SPD-Kreisvorstand für den Landkreis Starnberg gewählt. Dazu müssen wir unsere 5 Delegierten wählen. Wer am Mittwoch, den 11. November abends Zeit und Interesse hat, den Herrschinger Ortsverein bei der Kreisvorstandswahl zu vertreten, möge doch bitte als Delegierter kandidieren. Daneben haben wir aber noch eine Reihe weiterer interessanter Themen für den Abend geplant. Tagesordnungsvorschlag:

  1. Wahl der Delegierten zur Kreisvorstandswahl
  2. TTIP-Antrag des SPD-Kreisvorstands (siehe unten*)
  3. Aspekte der E-Mobilität
  4. Barrierefreies Kurparkschlösschen
  5. Flüchtlinge auf Lesbos: Urlaubsbilder von Wolfgang Schief
  6. Verschiedenes
  7. Termine

Werner Odemer
Vorsitzender SPD Herrsching

*Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag des SPD-Unterbezirks Starnberg zum SPD-Bundesparteitag 2015:

Forderungen zu den möglichen Freihandelsabkommen TTIP und CETA:

Die SPD begrüßt die Fortschritte in der öffentlichen Diskussion, die durch die Resolution des Europäischen Parlaments vom Juli 2015 und durch den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel zu einem internationalen Schiedsgerichtshof erzielt wurden. Die Stellungnahme der Grundwertekommission wird ebenfalls begrüßt.

Die politische Debatte über CETA und TTIP hat zu einer Schärfung des Bewusstseins über die Bedeutung der Weltwirtschaft für Europa geführt und die Chancen und Risiken, die mit entsprechenden Handels- und Investitionsverträgen verbunden sind, offen gelegt.

Die SPD lehnt die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA ohne Wenn und Aber ab, wenn nicht die nachfolgenden Forderungen vollständig umgesetzt sind.

Schiedsgerichtsverfahren
Schiedsgerichte dürfen nur entscheiden
– im Rahmen der Gleichbehandlung in- und ausländischer Investoren
– in öffentlicher bestellter Zusammensetzung
– im Rahmen der Entscheidungsbefugnisse und -möglichkeiten nationaler Gerichte
– sofern nicht bereits ein Urteil eines öffentlichen Gerichtes in dieser Sache ergangen ist

Es ist auszuschließen, dass durch Formulierungen wie „gerechte und billige Behandlung“ von Investoren rechtliche Grauzonen entstehen.

Gewinnerwartungen sind nicht Bestandteil des Investitionsschutzes.

Regulatorische Kooperation / Right to regulate“ – keine Einschränkung der Parlamente.
Die Regelungsbefugnisse aller demokratisch legitimierten Gremien, auf allen Ebenen in der EU und in den USA, dürfen nicht eingeschränkt werden, auch nicht mit der Begründung eventueller Handelshindernisse.

Ein Regulatorischer Rat, der ohne demokratische Legitimation rechtlich verbindliche Normen setzen kann, wird abgelehnt. Die Angleichung technischer Standards wird begrüßt.

Positivliste statt Negativliste.
Die Abkommen dürfen sich nur auf genau definierte Bereiche beziehen (Positivliste), damit eine Ausweitung auf nicht gewünschte Bereiche (z.B. Kultur, Bildung, Daseinsvorsorge) ausgeschlossen bleibt.

Kein Verbot von Re-Kommunalisierung.
In den Verträgen dürfen keine Klauseln enthalten sein, die eine Übernahme von Leistungen in öffentliche Verantwortung verhindern.

ILO
Die Einhaltung der ILO-Normen muss gewährleistet sein.

Keine Abschottung gegenüber anderen Ländern.
Das Abkommen muss offen sein für weitere Länder und darf andere Länder nicht benachteiligen.

Kündigungsklausel
Eine Kündigung der Abkommen muss möglich sein. Eine Vertragsrevision ist nach 10 Jahren durchzuführen, wie es in anderen internationalen Abkommen üblich ist.

Grundsätze der Handelspolitik:
Handelspolitik sollte auf der Achtung von Menschenrechten, Souveränität und Demokratie beruhen und auf hohe soziale und ökologische Standards ausgerichtet sein.

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