Der Vorstand der SPD Herrsching verabschiedete in seiner Sitzung am 08.05.2018 einstimmig folgenden Antrag an die SPD-Fraktinon im Deutschen Bundestag:

Antrag auf Gesetzesinitiativen im Deutschen Bundestag, die über die Koalitionsvereinbarung hinaus gehen

Die SPD Herrsching am Ammersee (Bayern) begrüßt das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen und dankt allen daran beteiligten Genossinnen und Genossen für die Anstrengungen, mit denen sie Kompromisse mit deutlich sozialdemokratischer Handschrift erzielt haben. Die Risiken der fortschreitenden Automatisierung und Digitalisierung für die Arbeitsplätze in Wirtschaft und Verwaltung und in der Folge für die Finanzierbarkeit der sozialen Leistungen sind darin unseres Erachtens nicht hinreichend berück­sichtigt.

Wir begrüßen auch ausdrücklich die im Abschnitt XIV. des Koalitionsvertrages getroffene Vereinbarung „Wir wollen den Bundestag wieder zum zentra­len Ort der gesell­schaft­lichen und politischen Debatte machen“. Der Ortsverein Herrsching beantragt deshalb, in der SPD-Bundestagsfraktion Gesetzes­vorlagen zu weiteren Themen auszuarbeiten, die die Lebensverhältnisse der Menschen mit geringem Einkommen verbessern, und dafür Mehrheiten zu suchen. Z. B.:

  1. Rentenpolitik: Die mit der Union vereinbarten guten Ergebnisse (gesetzlich garantiertes Rentenniveau, stabile Beiträge, Grundrente) stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Diese könnte mit gezielten Maßnah­men zur gerechteren Verteilung der Lasten für Sozialversicherung sichergestellt, ja sogar wesentlich verbessert werden. Wir fordern des­halb eine Anhebung (oder gar die völlige Abschaffung) der Bemessungsgrenze für Rentenversicherungsbeiträge. Die dadurch erzielbaren Mehrein­nahmen sollten zur Erhö­hung der Niedrigrenten verwendet werden.
  2. Familien- und Kinderpolitik: Auch die hier in der Koalitionsvereinbarung erzielten Ver­besserungen (Ausbau der Ganztagsschulen, Abschaffung der Kita-Gebühren, Kindergelderhöhung, Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeit, mehr Pflegekräfte) stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Um deren Umsetzung sicher zu stellen, muss dafür gesorgt werden, dass sich Besserverdienende nicht mehr aus der Finanzierung der sozialen Maßnahmen für Kinder ausklinken können. Mit einer Abschaffung der steuerlichen Kinderfreibeträge könnte beispielsweise das Kinder­geld für Geringverdiener erhöht werden; zudem sollte z. B. das Kinder­geld (umgekehrt) nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt werden.
  3. Darüber hinaus sollte auch intensiv kritisch geprüft werden, inwieweit das bisherige, allein auf das Arbeitseinkommen basierende Finanzierungssystem der Renten- und Arbeitslosenversi­cherung mittelfristig ergänzt/abgelöst werden kann durch die Besteuerung von Kapitaleinkünften, Finanztransaktionen oder den durch Robotereinsatz entstehenden Mehrwert.

Der Vorstand des SPD-Ortsvereins Herrsching
08.05.2018

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