Die Mitgliederversammlung der Herrschinger SPD fasste am 22.10.2019 einstimmig folgenden Beschluss:

„Die SPD-Fraktion im Gemeinderat Herrsching beantragt, dass der Gemeinderat eine Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen (ZeS) analog der entsprechenden Satzung der Landeshauptstadt München (s.u.) erlässt. Grundlage ist das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) vom 10.12.2007 (GVBl.S.864, BayRS 2330-11-1) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2017 (GVBl.S.182) des Freistaates Bayern.

Die Einhaltung der Satzung wird durch die Gemeindeverwaltung entsprechend nachgehalten.

Begründung:
Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen ist in der Gemeinde Herrsching gefährdet (Wohnraummangellage). Durch Zweckentfremdung wie z.B. Leerstand oder Fremdbeherbergung über airbnb (länger als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr) wird dem Markt dauerhaft Wohnraum entzogen. Dies ist im Hinblick auf die prekäre Lage am Wohnungsmarkt nicht akzeptabel.

Gemäß Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes („Eigentum verpflichtet“) soll der Gebrauch des Eigentums dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Zweckentfremdete Wohnungen dienen jedoch nur dem Wohle des Eigentümers und müssen daher der Bevölkerung wieder zur Verfügung gestellt werden.

Dies wird durch Verabschiedung und Umsetzung der Satzung gewährleistet.

Die Bayerische Staatsregierung empfiehlt den interessierten Gemeinden, die Satzung der Landeshauptstadt München zu übernehmen. Siehe im Internet: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Zweckentfr emdung/Downloads–Formulare.html

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert