In ihrer Mitgliederversammlung am 14.01.2014 beschloss die SPD Herrsching einstimmig, einen BÜRGERENTSCHEID über die Frage zu beantragen, ob das Herrschinger Kurparkschlösschen auch für mobilitätseingeschränkte Menschen zugänglich gemacht werden soll.
Seit seiner Neueröffnung 2013 entwickelt sich das Kurparkschlösschen zum kulturellen Mittelpunkt in Herrsching. Neben Trauungen werden zunehmend Vorträge, Lesungen, Konzerte, Theatervorstellungen angeboten. Allein der Herrschinger Kulturverein kündigt für das erste Halbjahr 2014 circa 40 Veranstaltungen an. Die in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen können aber am kulturellen Leben im Schlösschen nicht teilhaben. Wegen der zahlreichen steilen Stufen und des problematischen Treppenhauses ist es ihnen verwehrt, die Räume aus eigener Kraft zu erreichen. Bürgermeister Schillers Angebot, Menschen mit Behinderung durch das „BRK hinauftragen zu lassen“, ist keine Lösung. Leider konnte sich der Herrschinger Gemeinderat zu keiner klaren Linie durchringen.
2008 beauftragte er mit 10:8 Stimmen Architekt Förderreuther mit der Planung eines Innenaufzugs samt Kostenschätzung, was dann aber nicht weiter verfolgt wurde. Inhaltlich genau diesen Antrag lehnte dann der Gemeinderat am 15.07.2013 mit 12:10 Stimmen ab. Nach dem Hin und Her des Gemeinderats sollen nun die Bürgerinnen und Bürger das letzte Wort haben. Und dafür gibt es in der Bayerischen Verfassung den Bürgerentscheid. Dieser kann jedoch erst nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren bei der Gemeinde beantragt werden. Dieses wird ab sofort in die Wege geleitet, und zwar mit einer Unterschriftenliste, in die Sie sich eintragen können (Unterschriftsblatt KPS).
1. Architekt Förderreuther wird mit der Überarbeitung des bereits 2001 vom Denkmalamt für „realisierbar und konkretisierbar“ erachteten Entwurfs für einen Innenaufzug und der Erstellung einer Kostenschätzung beauftragt.
2. Der Herrschinger Gemeinderat stellt die Mittel zur Beauftragung des Architekten im Haushalt 2015 bereit und erteilt zeitnah die Aufträge zur Umsetzung.
1. Damit Sie überhaupt abstimmen können, müssen ca. 800 Herrschinger Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Bürgerbegehrens mit ihrer Unterschrift einen Bürgerentscheid beantragen.
2. Bitte tragen Sie sich in den nächsten Tagen ein in ein vorbereitetes Unterschriftenblatt „Bürgerbegehren Barrierefreies Kurparkschlösschen“.
Worüber entscheiden Sie beim Bürgerentscheid? Sie entscheiden:
1. ob das Ziel, Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrern und Personen mit Kinderwagen den Zutritt zu den Räumen des Kurparkschlösschen ohne fremde Hilfe zu ermöglichen, verfolgt werden soll oder nicht.
2. ob der Herrschinger Architekt Heiner Förderreuther die Pläne eines Innenaufzugs, die 2001 vom Denkmalamt befürwortet wurden, konkretisieren soll oder nicht.
Und wenn Sie beides wollen,
3. ob der Architekt dann eine detaillierte Kostenschätzung als Grundlage der weiteren Planung erstellen soll, und ob die Mittel für diese Planung im Haushalt 2015 bereitgestellt werden sollen.
Sie entscheiden mit Ihrem „ja“ oder „nein“ nicht, ob der Innenaufzug jetzt und gleich gebaut, sondern nur darüber, ob eine aktuelle und konkretisierte Planung und Kostenermittlung erstellt werden soll.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind die SPD Herrsching und die Bürgergemeinschaft Herrsching – Freie Wähler. Bitte machen Sie mit und unterschreiben Sie unsere Listen. Die Gelegenheit dazu haben Sie an unseren Infoständen In Herrsching an folgenden Tagen:
- Samstag, 22. Februar 2014, von 10 bis 13 Uhr vor dem Supermarkt REWE im Gewerbegebiet
- Samstag, 1. März 2014, von 10 bis 13 Uhr vor dem Tengelmann-Supermarkt im Ortszentrum
- Samstag, 8. März 2014, von 10 bis 13 Uhr vor dem Supermarkt REWE im Gewerbegebiet
- Samstag, 15. März 2014, von 10 bis 13 Uhr vor dem Tengelmann-Supermarkt im Ortszentrum.
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